Für viele Geflüchtete ist die Finanzierung eines Studiums eine grosse Herausforderung. Die folgenden Informationen geben einen Überblick über mögliche Kosten vor und während des Studiums, die Erstellung eines Budgets sowie über verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten.
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Vorbereitung und Anmeldung für ein Studium
Je nach persönlicher Situation können die Kosten für die Vorbereitung und Anmeldung zu einem Studium sehr unterschiedlich ausfallen. Folgende Auslagen können anfallen:
- Sprachkurse: Es gibt zahlreiche Sprachkursangebote mit unterschiedlichen Preisen. Intensivkurse zur Vorbereitung auf ein höheres Sprachniveau sind meist teurer. Je nach Kurs können Kosten von mehreren hundert bis mehreren tausend Franken entstehen. Klären Sie frühzeitig mit der Sozialhilfe oder der zuständigen Stelle ab, welche Kurse finanziert werden können. Es lohnt sich zudem, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen.
- Sprachzertifikate: Prüfungen für anerkannte Sprachzertifikate kosten je nach Sprache, Niveau und Prüfungsanbieter unterschiedlich viel. Die liegen zwischen 200 und 500 CHF. Informieren Sie sich vor der Anmeldung, welches Sprachzertifikat und welches Sprachniveau von der gewünschten Hochschule anerkannt werden. Einige Hochschulen bieten eigene Sprachprüfungen an, die teilweise günstiger sind.
- Dokumente für die Anmeldung: Je nach Hochschule werden für die Bewerbung offizielle Übersetzungen von Dokumenten verlangt werden. Bei Bewerbungen per Post können zusätzlich beglaubigte Kopien von Dokumenten erforderlich sein.
- ECUS-Prüfung: Die Kosten für die ECUS-Prüfung unterscheiden sich je nach Prüfung und Sprache. Die Gesamtprüfung kostet über CHF 1’000. Für die aktuelle Prüfungsgebühr konsultieren Sie bitte die Website der ECUS.
Auch für die Vorbereitung auf die Prüfung können zusätzliche Kosten entstehen. Private Anbieter bieten unterschiedliche Vorbereitungskurse an, deren Preise je nach Umfang und Anbieter stark variieren können. Es muss mit Kosten von mehreren tausend Franken gerechnet werden. Die Informationen zu den Kosten finden Sie direkt bei den Anbietern. Diese sind auf der Webseite von ECUS aufgelistet.
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Kosten während des Studiums
Die Kosten für ein Studium hängen von der persönlichen Lebenssituation und vom Studienort ab. Als grobe Orientierung muss eine alleinlebende Person mit 2’000 bis 3’000 CHF pro Monat für Lebenshaltungskosten und Studium rechnen.
Zu den wichtigsten Ausgaben gehören:
- Lebensunterhalt: Dazu gehören insbesondere Miete, Lebensmittel, Gesundheit, Kleidung, Kommunikation und weitere Ausgaben für den täglichen Bedarf. Die Wohnkosten machen häufig einen grossen Teil des Budgets aus. Ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft (WG) ist meist günstiger als eine eigene Wohnung. Einige Hochschulen bieten zudem günstige und subventionierte Studierendenwohnungen an. Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten der Hochschulen oder bei den Studierendenorganisationen. Auch eine Wohnung ausserhalb der Stadt ist häufig günstiger.
- Studiengebühren: Die Studiengebühren werden normalerweise pro Semester erhoben und müssen in der Regel vor Semesterbeginn bezahlt werden. Die Höhe der Gebühren unterscheidet sich je nach Hochschule. An einigen Hochschulen bezahlen Studierende mit ausländischen Vorbildungsabschlüssen höhere Gebühren. Eine Übersicht über die Studiengebühren der Schweizer Hochschulen bietet swissuniversities. Einige Hochschulen bieten Möglichkeiten für Personen in finanziell schwierigen Situationen, einen Antrag auf Reduktion oder Erlass der Studiengebühren zu stellen. Dies ist jedoch häufig erst ab dem zweiten Studienjahr möglich. Teilweise gibt es auch hochschuleigene Sozialfonds, die Studierende finanziell unterstützen können. Informieren Sie sich direkt bei der Hochschule über die bestehenden Möglichkeiten.
- Studienmaterial: Für ein Studium werden je nach Studiengang ein Laptop, Bücher oder weiteres Material benötigt. Einige Hochschulen und Organisationen bieten gebrauchte Laptops günstig an oder ermöglichen deren Ausleihe. Teilweise gibt es auch Vergünstigungen beim Kauf neuer Geräte. Lehrbücher können häufig gebraucht von anderen Studierenden gekauft oder ausgeliehen werden. Gebrauchte Bücher werden oft online oder an den Hochschulen angeboten (z.B. über Anschlagbretter). Auch die Hochschulbibliothek oder die Fachschaft kann über günstige Bezugsquellen informieren. Je nach Situation können Kosten für Studienmaterial über einen Sozialfonds der Hochschule oder eine Stiftung übernommen werden.
- Fahrkosten: Je nach Wohnort und Hochschule entstehen regelmässige Fahrkosten. Vergleichen Sie verschiedene Billette und Abonnemente, um eine passende und möglichst günstige Lösung zu finden (z.B. Einzelbillette, Streckenabonnement, Halbtax Plus oder Generalabonnement). Personen unter 25 Jahren profitieren teilweise von vergünstigten Angeboten. Informationen zu den verschiedenen Angeboten finden Sie bei sbb.ch. Auch an einem SBB-Schalter können Sie sich beraten lassen. Falls Sie die Fahrkosten nicht selbst bezahlen können, können Sie allenfalls bei der Hochschule oder bei einer Stiftung um Unterstützung anfragen.
- Krankenversicherung: Eine Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Wie die Versicherung und die Prämien finanziert werden, hängt unter anderem von der persönlichen Situation und dem Aufenthaltsstatus ab. Personen, die Sozialhilfe beziehen, sind in der Regel über die Sozialhilfe versichert. Falls dies nicht der Fall ist, müssen Sie selbst eine Krankenkasse auswählen und die Prämien bezahlen. Hier können Angebote verschiedener Krankenkassen verglichen werden. Personen mit geringem Einkommen haben oft Anspruch auf eine Prämienverbilligung. Diese wird über die Ausgleichskasse des Wohnkantons beantragt. Hier gibt es weitere Informationen zu Krankenkassen und Links zur Prämienverbilligung.
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Budget erstellen
Ein Budget zeigt, wieviel Geld monatlich zur Verfügung steht und welche Ausgaben anfallen. Ein Budget hilft, die Finanzierung des Studiums zu planen und finanzielle Engpässe frühzeitig zu erkennen. Folgende Angebote helfen bei der Einschätzung der Kosten und der Erstellung eines Budgets:
- Budgetberatung: Informationen, Budgetbeispieleund Budgetvorlagen für die Erstellung eines persönlichen Budgets, auch speziell für Studierende.
- Universität Basel: Anleitung zur Erstellung eines Budgets.
- berufsberatung.ch: Informationen zu den Kosten eines Studiums.
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Finanzierungsmöglichkeiten
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Sozialhilfe
Die Sozialhilfe funktioniert nach dem Subsidiaritätsprinzip. Das bedeutet, dass sie grundsätzlich nur dann Unterstützung leistet, wenn der Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen, Vermögen oder andere finanzielle Leistungen gedeckt werden kann. Die Sozialhilfe übernimmt den Grundbedarf und ermöglicht einen einfachen Lebensstandard.
Die Sozialhilfe ist in der Schweiz kantonal geregelt. Deshalb unterscheiden sich die Leistungen je nach Kanton, teilweise sogar je nach Gemeinde. Viele Kantone orientieren sich an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Diese sind jedoch nicht verbindlich.
Auch der Aufenthaltsstatus beeinflusst, welche Unterstützung eine Person erhält. Für Personen im Asylbereich gelten teilweise andere Regelungen als für Personen mit einer regulären Sozialhilfe:
- Personen mit Status N, Status F (vorläufig aufgenommene Ausländer*innen) und Schutzstatus S erhalten Asylsozialhilfe. Diese ist meist rund ein Drittel tiefer als die reguläre Sozialhilfe.
- Anerkannte Geflüchtete mit Status B und Status F (vorläufig aufgenommene Flüchtlinge) erhalten Flüchtlingssozialhilfe. Für sie gelten grundsätzlich die gleichen Ansätze wie für Schweizer Sozialhilfebeziehende.
Grundsätzlich übernimmt die Sozialhilfe die Kosten für ein Hochschulstudium nicht. In vielen Fällen hat die rasche Integration in den Arbeitsmarkt Vorrang. Es gibt jedoch Situationen, in denen die Sozialhilfe auch während eines Studiums die Lebensunterhaltskosten übernimmt. Jedoch gehören studienbezogene Kosten wie Studiengebühren, Sprachprüfungen, Lehrmittel oder Fahrkosten nicht zum Grundbedarf und werden häufig nicht von der Sozialhilfe übernommen. In einigen Kantonen können solche Kosten teilweise über die Integrationspauschale finanziert werden.
Klären Sie deshalb frühzeitig mit Ihrer/Ihrem Sozialarbeiter*in, ob und unter welchen Bedingungen eine Unterstützung während des Studiums möglich ist und welche Kosten übernommen werden können.
Es ist wichtig, die Studienpläne frühzeitig mit dem/der Sozialarbeiter*in zu besprechen. Überlegen Sie sich vor dem Gespräch folgende Fragen:
- Was möchte ich studieren und welches berufliche Ziel verfolge ich damit?
- Welche beruflichen Möglichkeiten habe ich nach dem Studium?
- Erfülle ich die Zulassungsbedingungen bereits oder was fehlt mir noch dafür?
- Kann die Berufsberatung mein Potenzial für ein Hochschulstudium bestätigen?
- Was kostet das Studium und wie können diese Kosten gedeckt werden?
- Welche weiteren Schritte sind vor Studienbeginn notwendig?
Klären Sie gemeinsam mit Ihrer/Ihrem Sozialarbeiter*in insbesondere folgende Punkte:
- Leistet die Sozialhilfe auch während dem Studium weiterhin Unterstützung?
- Welche Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten werden übernommen?
- Welche Kosten müssen anderweitig finanziert werden?
- Kann die/der Sozialarbeiter*in bei der Suche nach weiteren Finanzierungsmöglichkeiten unterstützen?
- Kann ein Antrag auf ein kantonales Stipendium oder eine Förderung durch eine Stiftung gestellt werden?
- Wie wird ein Stipendium des Kantons oder andere finanzielle Beiträge (z.B. einer Förderstiftung) bei der Berechnung der Sozialhilfe berücksichtigt?
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Kantonale und städtische Stipendien
Kantonale Stipendien
Jeder Kanton hat eine Stipendienstelle. Sie vergibt Ausbildungsbeiträge an Personen, die ihre Ausbildung nicht selbst finanzieren können. Zuständig ist in der Regel der Wohnkanton. Die Kontaktangaben der kantonalen Stipendienstellen finden Sie hier.
Wer kann ein Stipendium erhalten?
Ob eine Person ein Stipendium erhalten kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Aufenthaltsstatus:
- Anerkannte Flüchtlinge mit Status B und F sowie staatenlose Personen sind schweizweit stipendienberechtigt.
- Für vorläufig aufgenommene Ausländer*innen (Status F ohne Flüchtlingseigenschaft) und Personen mit Schutzstatus S gelten je nach Kanton unterschiedliche Regelungen.
- Für Asylsuchende mit Status N bestehen keine Ansprüche auf kantonale Stipendien.
- Alter: Viele Kantone haben eine Altersgrenze. Die Altersgrenze unterscheidet sich je nach Kanton. Die tiefst Altersgrenze liegt bei 35 Jahren.
- Vorbildung: Für eine Zweitausbildung, beispielsweise ein zweites Bachelorstudium, werden häufig keine Stipendien vergeben. Dies gilt insbesondere, wenn der erste Abschluss in der Schweiz anerkannt ist. Wie eine im Ausland absolvierte Erstausbildung berücksichtigt wird, hängt vom Kanton und vom bisherigen Bildungsweg ab. Eine frühzeitige Abklärung bei der zuständigen Stipendienstelle ist deshalb wichtig.
- Einkommen & Vermögen: Ein Stipendium wird in der Regel nur gewährt, wenn die finanziellen Mittel der studierenden Person und deren Eltern (sofern sie in der Schweiz leben) nicht ausreichen, um die Ausbildung zu finanzieren. Meist dient die Steuerveranlagung als Nachweis. Beim Bezug von Sozialhilfe genügt häufig eine Bestätigung der Sozialhilfe.
Eine Übersicht der wichtigsten Kriterien in den einzelnen Kantonen findet sich hier.
Wie hoch ist ein kantonales Stipendium?
Kantonale Stipendien sind Ausbildungsbeiträge. Sie decken die Kosten für den Lebenshalt und die Ausbildung in der Regel nicht vollständig. Deshalb sind oft zusätzliche finanzielle Mittel notwendig. Die Höhe des Stipendiums hängt vom Kanton und von der persönlichen Situation ab.
Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, sollten Sie ein Stipendiengesuch mit Ihrer/Ihrem Sozialarbeiter*in besprechen. Je nach Situation ist eine Abtretungserklärung erforderlich. In diesem Fall wird das Stipendium direkt an die Sozialhilfe ausbezahlt und bei der Berechnung der Sozialhilfe als Einkommen berücksichtigt.
Für kantonale Stipendien gelten in der Regel zudem Einkommensgrenzen. Wenn Sie während des Studiums mehr verdienen als im Gesuch angegeben, kann das Stipendium im Folgejahr gekürzt werden. Unter Umständen muss auch ein Teil des bereits erhaltenen Stipendiums zurückbezahlt werden.
Klären Sie deshalb bei Erhalt eines Stipendiums mit der zuständigen Stipendienstelle, wie hoch ein zusätzliches Einkommen sein darf.
Vorgehen bei der Gesuchstellung
Jeder Kanton hat eigene Formulare, Fristen und Abläufe. Die entsprechenden Informationen finden Sie bei der Stipendienstelle Ihres Wohnkantons.
Für ein Stipendiengesuch wird meist eine Immatrikulationsbestätigung oder ein Studienplatznachweis der Hochschule benötigt. Da die Bearbeitung des Gesuchs mehrere Monate dauern kann, sollte das Gesuch möglichst früh eingereicht werden.
Städtische Stipendien
Einige Städte und Gemeinden vergeben ebenfalls Stipendien oder andere Ausbildungsbeiträge. Die Voraussetzungen, Fristen und Abläufe unterscheiden sich je nach Wohnort. Eine Übersicht über entsprechende Angebote finden Sie hier.
- Aufenthaltsstatus:
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Darlehen
Ein Darlehen ist geliehenes Geld. Dieses Geld muss später zurückbezahlt werden. Dadurch entstehen Schulden. Die Rückzahlung beginnt in der Regel nach dem Studium. Je nach Darlehen fallen zusätzlich Zinsen an.
Die Bedingungen für Darlehen unterscheiden sich je nach Anbieter. Informieren Sie sich deshalb vor der Aufnahme eines Darlehens über die Höhe der Zinsen, die Rückzahlungsbedingungen und mögliche zusätzliche Kosten.
Auch kantonale Stipendienstellen vergeben teilweise Ausbildungsdarlehen, insbesondere an ältere Studierende. Diese Darlehen haben oft tiefe Zinsen oder sind sogar zinsfrei. Auch private Organisationen und Stiftungen bieten Bildungsdarlehen an. Beispielsweise vermittelt EDUCA SWISS Bildungsdarlehen zu günstigen Konditionen, wobei die Zinssätze individuell vereinbart werden. Zudem profitieren die Personen von einer vorgängigen Budgetberatung und einer punktuellen Begleitung während der Ausbildung.
Wichtig: Ein Darlehen muss zurückbezahlt werden. Prüfen Sie deshalb sorgfältig, ob die Rückzahlung für Sie langfristig realistisch ist, bevor Sie einen Darlehensvertrag abschliessen. Es ist in der Regel nicht möglich mit Unterstützung einer Stiftung ein Darlehen zurückzubezahlen.
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Nebenjob während eines Studiums
Mit einem Nebenjob können Sie einen Teil der Kosten während des Studiums selbst finanzieren. Wer neben dem Studium arbeitet, hat jedoch weniger Zeit für das Studium. Dadurch kann sich die Studiendauer verlängern. Gleichzeitig ist Berufserfahrung für die spätere Stellensuche von Vorteil, insbesondere wenn die Tätigkeit zum Studienfach passt.
Je nach Stelle ist eine Teilzeitarbeit während des Semesters oder eine Vollzeitarbeit während den Semesterferien möglich. In vielen Studienrichtungen ist es möglich, während des Semesters beispielsweise 20% zu arbeiten, also etwa einen Tag pro Woche. Je mehr Pflichtveranstaltungen ein Studium umfasst, desto schwieriger ist es, Studium und Arbeit zu vereinbaren. Flexible Arbeitszeiten sind deshalb von Vorteil.
Wenn Sie ein kantonales Stipendium beziehen, sollten Sie abklären, wie viel Sie zusätzlich verdienen dürfen. Ab einem gewissen Einkommen muss das Stipendium zurückbezahlt werden.
Auch wenn Sie Sozialhilfe beziehen, hat ein Einkommen aus einem Nebenjob Auswirkungen auf die Höhe der Sozialhilfe. In der Regel wird das Einkommen angerechnet und die Unterstützung durch die Sozialhilfe entsprechend reduziert. Dabei wird jedoch ein Einkommensfreibetrag erlassen, so dass Sie etwas mehr Geld erhalten. Wie hoch dieser ist, hängt unter anderem vom Einkommen und vom Arbeitspensum ab (meist zwischen CHF 200-700).
Trotz des oft begrenzten finanziellen Vorteils ist ein Nebenjob sinnvoll. Sie sammeln Berufserfahrung, knüpfen Kontakte und verbessern Ihre Chancen auf eine Stelle nach dem Studienabschluss. In Kantonen, wo die Sozialhilfe rückzahlungspflichtig ist, kann durch eigenes Einkommen aus einem Nebenjob die Höhe der Schulden begrenzt werden.
Studentische Nebenjobs werden je nach Tätigkeit unterschiedlich bezahlt. Häufig liegen die Stundenlöhne zwischen 25 bis 35 CHF. Für viele besser bezahlte Tätigkeiten, beispielsweise. Nachhilfe oder Büroarbeit, werden gute Kenntnisse einer Landessprache vorausgesetzt
Arbeitsbewilligung
Ob Sie für eine Erwerbstätigkeit eine Bewilligung benötigen oder die Erwerbstätigkeit lediglich melden müssen, hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus ab.
- Asylsuchende (Status N): Für eine Erwerbstätigkeit ist eine Bewilligung erforderlich (Bewilligungspflicht).
- Anerkannte Flüchtlinge (Status B & F), vorläufig aufgenommene Personen (Status F) und Personen mit Schutzstatus S: Die Erwerbstätigkeit muss gemeldet werden (Meldepflicht).
Es empfiehlt sich, die geltenden Regelungen bereits vor einem Bewerbungsgespräch zu kennen. So können Sie einem/einer potenziellen Arbeitgeber*in bei Bedarf Auskunft über Ihre Arbeitsberechtigung geben.
Weitere Informationen findet Sie beispielsweise in der Übersicht (wichtige Rechte) der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH.
Stellensuche
Viele Hochschulen veröffentlichen offene Stellen auf ihren eigenen Jobplattformen. Weitere Stellenangebote finden sich auf spezialisierten Websites für Studierende und Absolvent*innen.
- students.ch: Job- und Praktikumsangebote für Studierende
- studentenjobs.ch: Stellenangebote für Studierende und Absolvent*innen
- semestra.ch: Portal für Studierende mit einer Job-Rubrik
Weitere Informationen zur Stellensuche finden Sie im Kapitel «Einstieg in den Arbeitsmarkt»
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Förderstiftungen
Neben den kantonalen und kommunalen Stipendien unterstützen auch private Förderstiftungen Studierende. Sie vergeben beispielsweise Stipendien oder übernehmen ausbildungsrelevanten Kosten. Wird eine konkrete Rechnung übernommen, wird der Betrag häufig direkt an die Hochschule oder an die entsprechende Rechnungsstelle überwiesen.
Private Förderstiftungen unterstützen oft nur bestimmte Personengruppen. Voraussetzungen können beispielsweise der Wohnort, das Alter oder das Studienfach sein.
Perspektiven – Studium hat eine Übersicht von Förderstiftungen zusammengestellt. Die erste Registerkarte enthält nationale Stiftungen, die zweite regionale Stiftungen. Die Übersicht umfasst viele, aber nicht alle verfügbaren Stiftungen.
Weitere Stiftungen finden Sie im Stiftungsverzeichnis des Bundes, bei Fundraiso oder auch bei spheriq aufgeführt.
In der Regel unterstützen Förderstiftungen subsidiär. Das heisst, dass sie nur dann finanzielle Unterstützung leisten, wenn die Kosten nicht bereits durch andere Stellen wie Stipendien, Sozialhilfe oder anderen Quellen übernommen werden können.
Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, sollten Sie vor einer Gesuchstellung mit Ihrer/Ihrem Sozialarbeiter*in klären, welche Kosten von einer Stiftung übernommen werden dürfen, ohne dass dies als Einkommen angerechnet und zu Kürzungen der Sozialhilfe führt. Bei direkten Kostenübernahmen, zum Beispiel der Bezahlung von Semestergebühren, wird die Unterstützung häufig nicht als Einkommen angerechnet.
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Sozialhilfe